Steuernews für Ärzte
Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Persönliche Beratung
Haben Sie Fragen zu einem Thema?
Ihre Steuerberater in Tamsweg, St. Michael und Schladming stehen Ihnen für alle Fragen rund um Steuerberatung gerne persönlich zur Verfügung.