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Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmungen, welche in der Regel nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck betrieben werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder zu erschleichen oder ihre Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen. Auch in Österreich werden immer mehr Betriebe Opfer von derartigen Scheinfirmen, weshalb man im Rahmen einer Auftragsvergabe stets nachfolgende Punkte genau prüfen sollte:
Prüfungs-Check gegen Scheinunternehmen
Prüfung Außenauftritt: Verfügt die Unternehmung über eine Homepage und wer wird im Impressum als Inhaber genannt?
Prüfung Gewerbeberechtigung: Verfügt die Unternehmung über eine aufrechte Gewerbeberechtigung: gisa.gv.at(nur für Inländer)
Vertragsprüfung: Sieht der Werkvertrag eine entsprechende Gewährleistungsklausel vor?
Ausweiskopie: Anforderung einer Ausweiskopie des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer, Vorstand etc.) des Auftragnehmers
BMF-Liste für Scheinunternehmen
Im Falle eines Schnellchecks sollte jedenfalls die BMF-Liste für Scheinunternehmen geprüft werden. Das BMF führt eine Liste aller rechtskräftig mit Bescheid festgestellten Scheinunternehmen. Im Rahmen dieser Liste werden 1.058 Unternehmungen geführt. Die Liste kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: service.bmf.gv.at/service/allg/lsu
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