Seitenbereiche

Steuernews für Klienten

Geplante Verschärfungen bei der Auftraggeberhaftung ab 1.1.2026

Erhöhte Haftungssätze für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung.

Geplante Verschärfungen bei der Auftraggeberhaftung ab 1.1.2026
© Gorodenkoff - stock.adobe.com

Um den Sozial- und Abgabenbetrug in der Baubrache einzuschränken, kann im Falle der Erbringung von Bauleistungen ein auftraggebendes Unternehmen zur Haftung für nicht abgeführte lohnabhängige Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen seines Auftragnehmers herangezogen werden. Das generelle Ausmaß dieser als „Auftraggeberhaftung“ bezeichneten Haftungsinanspruchnahme des Auftraggebers beträgt 5 % des geleisteten Werklohns für lohnabhängige Abgaben und weitere 20 % des geleisteten Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen. Damit die Haftung schlagend werden kann, bedarf es der Erbringung von Bauleistungen im Sinne der umsatzsteuerrechtlichen Begriffsdefinition, welche neben der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken auch die Überlassung von Arbeitskräften umfasst, sofern die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Erfolgt die Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung, so sollen ab 1.1.2026 nachfolgende erhöhte Haftungssätze gelten:

  • 8 % des geleisteten Werklohns für lohnabhängige Abgaben und
  • 32 % des geleisteten Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen

Die Haftung kann auch hier analog zur bisherigen Regelung nur entfallen, wenn entweder das beauftragte Unternehmen in der HFU-Liste geführt wird oder das auftraggebende Unternehmen die Haftungsbeträge an das Dienstleistungszentrum bei der Österreichischen Gesundheitskasse abführt.

Die finale Gesetzwerdung war bei Redaktionsschluss noch abzuwarten.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Persönliche Beratung

Haben Sie Fragen zu einem Thema?

Ihre Steuerberater in Tamsweg, St. Michael und Schladming stehen Ihnen für alle Fragen rund um Steuerberatung gerne persönlich zur Verfügung.

Team der Kanzlei bei der Zusammenarbeit im Büro