Etschbacher & Partner
Wirtschafts- und Steuerberatungs OG

Steuernews für Ärzte

Barumsätze in der Ordination: Wann muss eine Registrierkasse geführt werden?

Illustration

Ärzte, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht. Betroffen sind vor allem Wahlärzte, aber auch Kassenärzte, die Zusatzleistungen verkaufen, wie z. B. Zahnärzte.

Die Registrierkassenpflicht trifft Betriebe

  • ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 netto, je Betrieb wenn,
  • davon über € 7.500,00 netto, als Barumsätze gelten.

Zum Barumsatz zählen Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare Zahlungsformen (wie z. B. Zahlung mit dem Mobiltelefon). Bezahlt der Patient nicht bar, sondern mit Erlagschein, zählt der Umsatz nicht zum Barumsatz.

Die Krankenkasse verrechnet die Leistungen üblicherweise in Form einer Sammelrechnung. In diesem Fall liegt kein Barumsatz vor.

Bei Verkäufen aus der Hausapotheke sind die Rezeptgebühren als durchlaufende Posten zu behandeln und zählen nicht zum Barumsatz. Sie sind daher auch bei der Beurteilung der Grenzen nicht miteinzuberechnen.

Um der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht gerecht zu werden, müssen auf dem Beleg keine persönlichen Daten des Patienten aufscheinen (z. B. der Name).

Wenn ein Arzt die Grenzen überschreitet und eine Registrierkasse anschaffen muss, gibt es für Hausbesuche Erleichterungen im Hinblick auf die zeitliche Erfassung des Umsatzes. Während eines Hausbesuches darf ein händischer Beleg ausgestellt werden. Der Umsatz ist dann unmittelbar nach Rückkehr in die Praxis in der Registrierkasse zu erfassen.

Stand: 29. August 2022

Bild: Monika Wisniewska - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

Welche steuerlichen Änderungen wurden auf Grund der Teuerung veranlasst?

Welche steuerlichen Änderungen wurden auf Grund der Teuerung veranlasst?

Überblick über die steuerlichen Maßnahmen, die auch Ärzte und deren Mitarbeiter betreffen

Investitionen in die Ordination: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Investitionen in die Ordination: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Es gilt unterschiedlichste steuerliche Bestimmungen zu beachten

Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Notärzten

Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Notärzten

Ergänzung der Bestimmungen im Abgabenänderungsgesetz 2022

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Herabsetzung von Vorauszahlungen, Anspruchsverzinsung

Barumsätze in der Ordination: Wann muss eine Registrierkasse geführt werden?

Barumsätze in der Ordination: Wann muss eine Registrierkasse geführt werden?

Höhe des Jahresumsatzes und der Barumsätze ist zu beachten

Rückzahlung von Sondergebühren bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld

Rückzahlung von Sondergebühren bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld

Ein Arzt bezog neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Sondergebühren

Kulturlinks – Herbst 2022

Kulturlinks – Herbst 2022

Kulturveranstaltungen - Herbst 2022

zum Seitenanfang
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - Tamsweg work Forstamtsgasse 6 5580 Tamsweg Österreich work +4364742530 fax +436474253016 http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - Schladming work Schulgasse 158 8970 Schladming Österreich work +43368720830 http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - St. Michael work Murtalstraße 507 5582 St. Michael Österreich work +436474253050 http:/www.etschbacher.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369