Etschbacher & Partner
Wirtschafts- und Steuerberatungs OG

Checkliste Leasing eines Autos aus einem Drittstaat

Die Checkliste gilt für das Fahrzeugleasing, bei dem der (unternehmerische) Leasinggeber seinen Sitz im Drittland hat.

1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer?

Rechnung/Umsatzsteuer (USt)

Die Rechnung ist ohne USt auszustellen. Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen.

Vorsteuer (VSt)

Der österreichische Unternehmer kann die USt als VSt abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt. Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

Kurz- oder langfristige Vermietung?

Laut den Umsatzsteuerrichtlinien ist für die Unterscheidung, ob eine kurz- oder eine langfristige Vermietung vorliegt, die tatsächliche Nutzungsdauer des Beförderungsmittels maßgebend, auch wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit davon abweicht.

Kurzfristige Vermietung (bis 30 Tage): Bei der kurzfristigen Vermietung wird der Leistungsort danach bestimmt, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.

2. Schritt: Zulassung

Sie benötigen:

Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.

Die Schritte der Überführung nach Österreich, Abfuhr der NoVA und der Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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