Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsatzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern zusteht. Man unterscheidet zwischen großem und kleinem Pendlerpauschale. Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung gestellt, ist das seit 1.8.2021 kein Problem für den Anspruch auf das Pendlerpauschale. Nähere Infos erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale für betriebliche Einkünfte? (Mai 2022)
Ab 2022 ist es möglich ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen. Wie viel das Pauschale für ein Wirtschaftsjahr beträgt, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.