Seitenbereiche

Sonderausgaben

Sonderausgaben im praktischen Überblick

Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell sind Sonderausgaben immer in jenem Veranlagungsjahr zu berücksichtigen, in dem sie bezahlt werden.

Sonderausgaben sind u. a. Beiträge für eine freiwillige Weiter­versicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensions­versicherung.

Stand: 1. Jänner 2026

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Fragen? Wir helfen gerne.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich — nehmen Sie Kontakt mit uns auf.