Etschbacher & Partner
Wirtschafts- und Steuerberatungs OG

Steuerberatung

Steuerberatung

Mit uns sind Sie gut beraten! Profitieren Sie von unserer Kompetenz – unser Leistungsspektrum ist groß:

Laufende Steuerberatung

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von VorauszahlungenVertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen

Sonderberatung

  • Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen

Sonstige Beratung und Serviceleistungen

  • Sanierungsberatung
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • Steuergutachtliche Tätigkeiten
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen

Betriebsoptimierung

Wir beraten Sie über die Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit:

  • hohe Angebotsqualität
  • effektive Leistungserbringung
  • optimierte Kostenstrukturen
  • moderne Kostenrechnung
  • hilfreiche Entscheidungsgrundlagen
  • richtige Preisfestsetzung
  • Controlling
  • Erfolgsbudgets und Finanzpläne
  • Zielgrößen (z.B. Umsatz, Kosten, Liquiditätssicherung, Kundenanzahl)

Bilanzpräsentation

Wir bereiten Ihre Bilanzpräsentation so auf, dass sie prägnant und verständlich die wichtigsten Informationen auf einen Blick liefert:

  • rascher Überblick
  • einfach und verständlich: kein Fachchinesisch
  • Präsentation über Videobeamer
  • grafische Aufbereitung und animierte Darstellung
  • Chancenrechner erlaubt den „Blick in die Zukunft“

Unternehmensbewertung

Es gibt verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung. Welche der Methoden gewählt wird, hängt vor allem von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist, von der Unternehmensgröße und dem Bewertungsanlass (z. B. Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Ein- und Austritte von Gesellschaftern, Umgründungsfälle).

Man kann grob zwischen zwei wesentlichen Methoden (und deren Kombination) unterscheiden. Welche Methode zum Zug kommt, hängt von der Branche, der Größe des Unternehmens und vom Bewertungsanlass ab.

1. Ertragswertmethode: Die zukünftigen entziehbaren finanziellen Überschüsse des Unternehmens

Diese Herangehensweise spielt bei der Unternehmensbewertung die wichtigste Rolle. Wertbestimmend für den Unternehmenswert ist die Fähigkeit des Unternehmens, entziehbare finanzielle Überschüsse (Cash flow) für dessen Eigner zu erwirtschaften.

Damit ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus dem Barwert der künftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus der Fortführung des Unternehmens erzielt werden zuzüglich des Wertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.

Die Ermittlung des Barwerts hat mit jenem Kapitalisierungszinssatz zu erfolgen, der der Rendite einer adäquaten Alternativanlage entspricht. Als Ausgangspunkt dient diesbezüglich die Rendite einer langfristigen Staatsanleihe. Um die Äquivalenz der Alternativanlage hinsichtlich Risiko, Kaufkraft und Verfügbarkeit zum konkret zu bewertenden Unternehmen herzustellen, sind noch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.

2. Substanzwertmethode: Vermögensgegenstände minus Schulden

Unter dem Substanzwert versteht man grundsätzlich den Saldo aus dem um die stillen Reserven und stillen Lasten bereinigten Wert der im Unternehmen befindlichen betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände und Schulden.

Der Substanzwert hat im Rahmen der Unternehmensbewertung in der Regel keine eigenständige Bedeutung. Die Substanz eines Unternehmens ist aus folgendem Grund für den Zukunftserfolg von Bedeutung: Das Vermögen des zu bewertenden Unternehmens bildet eine wesentliche Grundlage für dessen künftige Ertragsfähigkeit. Das am Bewertungsstichtag vorhandene Vermögen führt bei zweckgemäßer Verwendung zu künftigen Einnahmen oder zur Minderung künftiger Ausgaben.

Eine eigenständige Bedeutung kommt dem Substanzwert grundsätzlich nur bei kapital-(vermögens)intensiven Erzeugungsbetrieben und bei Unternehmen, die überdurchschnittlich hohe Vermögenswerte besitzen (beispielsweise Immobiliengesellschaften), zu.

3. Kombination von Ertrags- und Substanzwertverfahren

Teilweise werden der Ertragswert und der Substanzwert addiert und es erfolgt eine Gewichtung, die sich nach der Art des Unternehmens orientiert.

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