Etschbacher & Partner
Wirtschafts- und Steuerberatungs OG

Gastronews

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Meldepflicht

Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Zu melden sind insbesondere Schenkungen von:

  • Bargeld, Kapitalforderungen, Gesellschaftsanteilen,
  • Betrieben oder Teilbetrieben,
  • beweglichem körperlichen Vermögen (wie z. B. Schmuck, Kraftfahrzeuge),
  • immateriellen Vermögensgegenständen (wie z. B. Fruchtgenussrechte, Urheberrechte).

Die Anzeige ist entweder von den beteiligten Personen (Schenkender, Beschenkte) oder von am Vertrag mitwirkenden Rechtsanwälten und Notaren einzubringen, zur ungeteilten Hand (d. h. wenn eine dieser Person die Anzeige einbringt, sind die anderen nicht mehr dazu verpflichtet). Sie ist zu erledigen binnen einer Frist von drei Monaten ab Erwerb.

Hinweis: Unter den Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Sie müssen nicht gemeldet werden.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind unter anderem:

  • Erwerbe zwischen bestimmten Angehörigen (auch Lebensgefährten) bis insgesamt € 50.000,00 innerhalb eines Jahres
  • Erwerbe zwischen anderen Personen bis € 15.000,00 innerhalb von fünf Jahren
  • übliche Gelegenheitsgeschenke bis € 1.000,00 (Hausrat inkl. Bekleidung ist ohne Wertgrenze befreit)
  • Grundstücksschenkungen (jedoch Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz)
  • Zuwendungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen

Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Geldstrafe bis zu 10 % des gemeinen Werts der nicht angezeigten Erwerbe geahndet. Alle zur Meldung verpflichteten Personen können gestraft werden. Eine Selbstanzeige ist bis zu einem Jahr möglich, ab dem Ablauf der dreimonatigen Meldepflicht.

Stand: 27. September 2023

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Herbst 2023

Investitionen in den Gastro- oder Hotelbetrieb: Wann ist der richtige Zeitpunkt aus steuerlicher Sicht?
Steuerfalle Servicepauschale?

Steuerfalle Servicepauschale?

Mögliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern.

Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?

Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?

Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.

Achtung: Höhere Anspruchszinsen als im Vorjahr

Achtung: Höhere Anspruchszinsen als im Vorjahr

Anspruchsverzinsung aufgrund höheren Zinssatzes relevant.

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Für eine Schenkung besteht unter bestimmten Voraussetzungen Meldepflicht beim Finanzamt.

Wozu braucht man die ID Austria?

Wozu braucht man die ID Austria?

Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen.

zum Seitenanfang
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - Tamsweg work Forstamtsgasse 6 5580 Tamsweg Österreich work +4364742530 fax +436474253016 http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - Schladming work Schulgasse 158 8970 Schladming Österreich work +43368720830 http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - St. Michael work Murtalstraße 507 5582 St. Michael Österreich work +436474253050 http:/www.etschbacher.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369